Leistung · Unfall- & Schadengutachten
Ihr Unfallschaden, vollständig dokumentiert
Nach einem Unfall muss Ihr Schaden sauber festgehalten werden, bevor etwas repariert oder verschoben wird. Genau das mache ich. Persönlich und vor Ort, unabhängig von jeder Versicherung.
Schadengutachten
Fahrzeug · Kennzeichen
- Reparaturkosten (ortsübliche Stundensätze)
- Merkantile Wertminderung
- Dauer des Nutzungsausfalls
- Wiederbeschaffungswert & Restwert
- Vorschäden & Abgrenzung
Fotodokumentation & Messwerte im Anhang
Was das Gutachten leistet
Mehr als eine Reparatur-Schätzung
Ein Kostenvoranschlag schätzt nur die Reparatur. Mein Gutachten dokumentiert den kompletten Schaden beweissicher und beziffert auch die Positionen, an die anfangs kaum jemand denkt: Wertminderung, Nutzungsausfall, bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert.
Genau dieser Beweiswert macht den Unterschied. Vor Gericht und gegenüber der Versicherung zählt, was dokumentiert ist.

Wer zahlt?
Im Haftpflichtfall meist nicht Sie
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, trägt üblicherweise die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens. Sie sind Teil Ihres Schadens (§ 249 BGB). Das gilt oberhalb der sogenannten Bagatellgrenze von etwa 750 €. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Welcher Weg passt, sage ich Ihnen.
Kasko oder Teilschuld? Bei Kasko- oder selbstverschuldeten Schäden übernimmt die eigene Versicherung ein unabhängiges Gutachten meist nicht. Die Kosten klären wir dann vorab. Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig ersetzt.
Ihr gutes Recht
Sie wählen den Gutachter
Die gegnerische Versicherung schlägt Ihnen gern ihren eigenen Gutachter vor. Annehmen müssen Sie das nicht. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Das hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 22.07.2014 – VI ZR 357/13).
Ich werde von Ihnen beauftragt und bin nur Ihnen verpflichtet. Neutral in der Feststellung, doch nie im Auftrag der Gegenseite.
Auch das übernehme ich
Nicht jeder Fall braucht das volle Gutachten
Kurzgutachten & Kostenvoranschlag
Beweissicherungsgutachten
Unfall- & Vorschadencheck
Auslandsschäden
Auslandsschaden? Auch das kenne ich
Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen hat Ihren Wagen beschädigt? Der Schaden wird trotzdem in Deutschland reguliert. Zuständig ist das Deutsche Büro Grüne Karte, das für die ausländische Versicherung einen deutschen Ansprechpartner benennt. Für Sie ändert sich am Wichtigsten nichts. Ihr Schaden muss vollständig dokumentiert sein. Ich erstelle das Gutachten wie bei jedem Haftpflichtschaden und vermittle Ihnen auf Wunsch einen Verkehrsrechtsanwalt, der sich mit Auslandsfällen auskennt.
Häufige Fragen
Zum Unfallgutachten
Was kostet es, wie schnell geht es, wie läuft es ab? Die häufigsten Fragen vor der Beauftragung.
Was kostet mich das Unfallgutachten?
Wie schnell bekomme ich das Gutachten?
Muss ich zur Begutachtung irgendwo hinfahren?
Darf ich vor dem Gutachten reparieren lassen?

Rückruf anfordern
Drei kurze Fragen.
Ich melde mich bei Ihnen
Keine Formular-Schlacht. Zweimal antippen, Name und Telefonnummer, fertig. Fotos vom Schaden schicken Sie mir danach per WhatsApp.
- 1 Sie beantworten drei kurze Fragen
- 2 Ich rufe zurück, in der Regel noch am selben Tag
- 3 Begutachtung bei Ihnen vor Ort
Lieber direkt sprechen? 01520 2089937·WhatsApp
Danke,
Es eilt? Rufen Sie direkt an: 01520 2089937 oder schicken Sie mir per WhatsApp gleich Fotos vom Schaden mit.
Das hat gerade nicht geklappt
Die Anfrage konnte nicht übertragen werden. Am schnellsten erreichen Sie mich direkt:
Kostenlos & unverbindlich Rückruf meist noch am selben Tag
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