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Entscheidungshilfe

Gutachten oder Kostenvoranschlag? Die 750-Euro-Frage

Von Jasen Marcinek, Kfz-Sachverständiger · Stand: 10. Juli 2026 · Lesezeit ca. 3 Min.

Nach einem kleineren Unfall stellt sich schnell die Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt, oder braucht es ein richtiges Gutachten? Das entscheidet meist die Bagatellgrenze von etwa 750 €.

Was der Kostenvoranschlag kann, und was nicht

Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine Werkstatt-Schätzung der reinen Reparaturkosten. Dafür ist er schnell und günstig. Aber er hat blinde Flecken:

  • Er erfasst keine Wertminderung, also den Wertverlust, der auch nach perfekter Reparatur am Auto bleibt.
  • Und den Nutzungsausfall belegt er nicht: die Entschädigung für die Tage ohne Auto.
  • Er sichert keine Beweise: kein dokumentierter Vorzustand, keine Vorschadenabgrenzung, keine Fotos mit Beweiswert.

Bei einem echten Schaden verschenkt man mit einem bloßen KVA deshalb leicht Geld. Und man steht ohne Beweise da, wenn die Versicherung später kürzt oder bestreitet.

Was das Gutachten leistet

Ein vollständiges Schadengutachten dokumentiert den Zustand Ihres Fahrzeugs beweissicher, mit Fotos, Messwerten und einer nachvollziehbaren Kalkulation. Es hält alle Positionen fest, die Ihnen zustehen können: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfalldauer, bei Totalschaden Wiederbeschaffungswert und Restwert. Vor Gericht und gegenüber der Versicherung kommt es genau darauf an. Einen Überblick über die Positionen gibt der Ratgeber Diese Ansprüche haben Sie nach einem Unfall.

Die Bagatellgrenze: ~750 € (Orientierung, keine feste Zahl)

Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Die Rechtsprechung orientiert sich an etwa 750 €, einzelne Gerichte setzen 700 bis 1.000 € an, mit wegen der gestiegenen Reparaturpreise eher steigender Tendenz:

  • Schaden erkennbar darunter (Parkrempler, oberflächlicher Kratzer): Ein Vollgutachten gilt als nicht „erforderlich“, die gegnerische Versicherung würde die Gutachterkosten meist nicht übernehmen. Der wirtschaftlich richtige Weg ist ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten.
  • Schaden darüber oder unklar: Das Vollgutachten ist der richtige Weg. Im unverschuldeten Haftpflichtfall trägt die gegnerische Versicherung üblicherweise die Kosten. Details: Wer zahlt den Gutachter?

Der Haken: Schäden sieht man von außen schlecht

Moderne Autos verstecken ihre Schäden. Hinter einem zerkratzten Stoßfänger sitzen Sensoren, Halterungen, manchmal ein Träger. Aus „sieht nach 400 € aus“ werden bei der Demontage schnell 1.500 €.

Mein ehrlicher Rat

Im Zweifel kurz anrufen und den Schaden beschreiben. Oder schicken Sie mir Fotos per WhatsApp. Ich sage Ihnen, ob Ihr Fall nach Bagatelle aussieht oder nach mehr, bevor Kosten entstehen. Und wenn nur der Kostenvoranschlag sinnvoll ist, sage ich Ihnen auch das.

Entscheidungshilfe in drei Zeilen

Ihre Lage Der passende Weg
Kleiner Kratzer/Delle, klar unter ~750 € Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten
Schaden über ~750 € oder Höhe unklar Vollständiges Schadengutachten
Unverschuldet + über der Grenze Gutachten – Kosten trägt i. d. R. die gegnerische Versicherung

Unsicher? Zwei Minuten am Telefon reichen meistens. Ich bin täglich bis 23 Uhr dran.

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Häufige Fragen

Zur 750-Euro-Frage

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Der Kostenvoranschlag schätzt nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert den Schaden beweissicher und erfasst zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfalldauer und bei Totalschaden Wiederbeschaffungs- und Restwert.
Ab welcher Schadenhöhe zahlt die Versicherung ein Gutachten?
Als Orientierung gilt die Bagatellgrenze von etwa 750 €. Darüber gilt ein Vollgutachten als erforderlich und wird im unverschuldeten Haftpflichtfall in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen.
Kann ich den Schaden selbst einschätzen?
Schwer – moderne Fahrzeuge verstecken Schäden hinter Stoßfängern und in der Sensorik. Was nach Kratzer aussieht, liegt öfter über der Bagatellgrenze, als man denkt. Im Zweifel kurz anrufen.

Lieber direkt sprechen?

Manchmal ist ein Anruf schneller als jeder Ratgeber. Schildern Sie mir kurz Ihren Fall.

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