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Soforthilfe

Unfall – was tun? Die 8 Schritte, die jetzt zählen

Von Jasen Marcinek, Kfz-Sachverständiger · Stand: 10. Juli 2026 · Lesezeit ca. 4 Min.

Ein Unfall reißt einen aus dem Tag. Ausgerechnet dann soll man plötzlich alles richtig machen. Dabei sind es nur wenige Schritte, und die meisten davon sind einfacher, als sie klingen. Hier ist die Reihenfolge, die sich bewährt hat.

Unfallstelle sichern

Warnblinker an, Warnweste anziehen, dann erst aussteigen. Stellen Sie das Warndreieck auf. Als grobe Orientierung:

Wo Sie stehen Abstand zum Warndreieck
Innerorts ca. 50 m
Landstraße ca. 100 m
Autobahn 150–200 m

Sind Personen verletzt, zählt zuerst die Hilfe. Im Zweifel sofort die 112 rufen.

Polizei rufen – wenn es die Situation braucht

Bei einem kleinen Blechschaden mit klarer Lage muss die Polizei nicht kommen. Rufen Sie sie aber bei Personenschaden, erheblichem Sachschaden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol oder Drogen, oder wenn ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist. Die polizeiliche Unfallaufnahme ist später ein starkes Beweismittel.

Fotos machen – mehr, als Sie denken

Fotografieren Sie beide Fahrzeuge in ihrer Endposition, bevor etwas bewegt wird. Dann: alle Schäden aus mehreren Winkeln, die Kennzeichen, Bremsspuren, den Straßenverlauf, Ampeln und Schilder. Lieber zwanzig Fotos zu viel als eines zu wenig. Gibt es Zeugen, notieren Sie Name und Telefonnummer.

Daten des Unfallgegners aufnehmen

Name, Anschrift, Telefonnummer, Kennzeichen und, wenn möglich, die Haftpflichtversicherung. Kein Stress, falls die Versicherung unklar bleibt: Mit dem Kennzeichen ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer die zuständige Versicherung, kostenlos unter 0800 250 26 00.

Kein Schuldanerkenntnis

Unterschreiben Sie an der Unfallstelle nichts, was wie ein Schuldeingeständnis aussieht, und räumen Sie auch mündlich keine Schuld ein, weder gegenüber dem Unfallgegner noch später gegenüber dessen Versicherung. Die Haftungsfrage klären andere; Ihre Aufgabe ist nur, den Hergang wahrheitsgemäß zu schildern.

Eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen

Die gegnerische Versicherung wird Ihnen früh anbieten, „ihren“ Gutachter zu schicken. Annehmen müssen Sie das nicht: Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu wählen. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt (Urteil vom 22.07.2014 – VI ZR 357/13). Entscheidend ist der Zeitpunkt:

Lassen Sie den Schaden begutachten, bevor repariert wird. Eine Reparatur vorher vernichtet Beweise.

Bei einem unverschuldeten Unfall oberhalb der Bagatellgrenze trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel mit. Mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt den Gutachter?

Werkstatt frei wählen

Auch hier gilt: Sie entscheiden. Sie dürfen Ihr Auto in die Werkstatt Ihres Vertrauens geben, oft auch in eine markengebundene Fachwerkstatt. Auf eine Partnerwerkstatt der Versicherung müssen Sie sich nicht verweisen lassen.

Regulierung anstoßen

Das Gutachten geht mit den Rechnungen und Belegen an die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören auch die Kosten eines Fachanwalts für Verkehrsrecht im Normalfall zum ersatzfähigen Schaden. Auf Wunsch vermittle ich Ihnen einen Verkehrsrechtsanwalt und leite ihm das Gutachten direkt weiter.

Die drei häufigsten Fehler

  1. Zu früh reparieren. Erst begutachten lassen, sonst fehlen später die Beweise.
  2. Den Gutachter der Gegenseite akzeptieren. Er arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem.
  3. Ansprüche vergessen. Neben der Reparatur stehen Ihnen oft Wertminderung, Nutzungsausfall und mehr zu. Ein vollständiges Gutachten hält all das fest. Details: Diese Ansprüche haben Sie nach einem Unfall

Und wenn gerade eben etwas passiert ist: Rufen Sie mich einfach an. Am Telefon sage ich Ihnen, was in Ihrer Situation der nächste Schritt ist. Erreichbar bin ich täglich bis 23 Uhr.

Fragen zu Ihrem Fall? Zwei Minuten am Telefon reichen meist.

Täglich bis 23 Uhr erreichbar

Häufige Fragen

Nach dem Unfall

Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein. Sinnvoll ist sie bei Personenschaden, größerem Sachschaden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht, Alkohol-/Drogenverdacht oder ausländischen Fahrzeugen. Die polizeiliche Aufnahme ist ein starkes Beweismittel.
Was ist, wenn ich die Versicherung des Unfallgegners nicht kenne?
Das Kennzeichen genügt: Der Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 26 00, kostenlos) nennt Ihnen die zuständige Haftpflichtversicherung.
Darf ich mein Auto vor dem Gutachten reparieren lassen?
Besser nicht. Eine Reparatur vor der Begutachtung vernichtet Beweise. Danach lässt sich der Schaden kaum noch belegen. Erst dokumentieren, dann reparieren.

Lieber direkt sprechen?

Manchmal ist ein Anruf schneller als jeder Ratgeber. Schildern Sie mir kurz Ihren Fall.

01520 2089937

Täglich bis 23 Uhr erreichbar. Auch am Wochenende.

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